Medikamente sollen in erster Linie dazu dienen, Krankheiten zu behandeln bzw. deren Symptome zu lindern. Den nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch – außerhalb des Indikationsgebiets, über die verschriebene Dosis oder Verordnungsdauer hinaus oder in einer anderen als der bestimmungsgemäßen Anwendungsform – bezeichnet man als Medikamentenmissbrauch.
In Deutschland gibt eine Reihe von verkehrs- und verschreibungsfähigen Medikamenten mit Abhängigkeitspotenzial. Das heißt, dass die regelmäßige Einnahme dieser Mittel über einen längeren Zeitraum zu Symptomen führt, die eine Sucht kennzeichnen.
Folgende Arzneimittelgruppen weisen ein Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial auf (Quelle: DHS):
Benzodiazepine und deren Analoga (Z-Substanzen)
Barbiturate
Opiate und Opioide
Stimulanzien
Kopfschmerz- und Migränemittel
Nicht-verschreibungspflichtige Hypnotika
Abführmittel
Entwässerungsmittel (Diuretika)
Vasokonstriktorische Rhinologika
Alkoholhaltige Arzneimittel
Ein Angebot der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen und der Krankenkasse Barmer