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Medikamente

Medikamente sollen in erster Linie dazu dienen, Krankheiten zu behandeln bzw. deren Symptome zu lindern. Den nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch – außerhalb des Indikationsgebiets, über die verschriebene Dosis oder Verordnungsdauer hinaus oder in einer anderen als der bestimmungsgemäßen Anwendungsform – bezeichnet man als Medikamentenmissbrauch.

In Deutschland gibt eine Reihe von verkehrs- und verschreibungsfähigen Medikamenten mit Abhängigkeitspotenzial. Das heißt, dass die regelmäßige Einnahme dieser Mittel über einen längeren Zeitraum zu Symptomen führt, die eine Sucht kennzeichnen.

Folgende Arzneimittelgruppen weisen ein Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial auf (Quelle: DHS):

  • Benzodiazepine und deren Analoga (Z-Substanzen)

  • Barbiturate

  • Opiate und Opioide

  • Stimulanzien

  • Kopfschmerz- und Migränemittel

  • Nicht-verschreibungspflichtige Hypnotika

  • Abführmittel

  • Entwässerungsmittel (Diuretika)

  • Vasokonstriktorische Rhinologika

  • Alkoholhaltige Arzneimittel