Bundesbeauftragte Streeck und Schwartze wollen Versorgungslücken für suchtkranke Kinder und Jugendliche schließen
Runder Tisch zur Kinder- und Jugendsuchtbehandlung: Medizin, Kostenträger, Suchthilfe und Eltern suchen gemeinsam nach verbindlichen Lösungen
Ein Jugendlicher schafft den Entzug, will sein Leben ändern – doch die passende Anschlussbehandlung fehlt. Er kehrt in sein altes Umfeld zurück, das Rückfallrisiko steigt. Für viele Familien ist das bittere Realität. Damit junge Menschen künftig nicht mehr zwischen Zuständigkeiten und Hilfesystemen verloren gehen, laden der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Prof. Dr. Hendrik Streeck und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten Stefan Schwartze heute und morgen (12. und 13. Oktober) erstmals zu einem Runden Tisch „Kinder- und Jugendsuchtbehandlung“ nach Berlin ein.
Der Handlungsdruck ist groß: Suchtprobleme nehmen bei Jugendlichen zu. Gerade komplexe Verläufe und Kombinationen von Sucht und psychischen Störungen sind an der Tagesordnung. Beratungstermine zu bekommen wird schwieriger. In einigen Ländern stehen nur einige Entzugsplätze für Jugendliche zur Verfügung. Auch die Zahl weitergehender Angebote ist klein. Gerade Eltern berichten, wie schwierig es ist, die richtige Hilfe zu organisieren.
2024 wurden bundesweit 1.637 qualifizierte Entzugsbehandlungen bei Minderjährigen abgerechnet. Fachleute schätzen, dass jährlich rund 1.100 Jugendliche anschließend eine Rehabilitation benötigen. Doch 2025 wurden von der Deutschen Rentenversicherung lediglich 263 entsprechende Maßnahmen bewilligt, nur 176 tatsächlich angetreten. Eine belastbare bundesweite Übersicht über geeignete Therapieplätze fehlt. Wie groß die Versorgungslücke tatsächlich ist, darüber gehen die Einschätzungen von Fachpraxis und Kostenträgern auseinander.
„Wenn ein junger Mensch den Mut findet, sich seiner Suchterkrankung zu stellen, dürfen wir ihn nicht auf halbem Weg verlieren“, sagt der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Prof. Dr. Hendrik Streeck. „Ein erfolgreicher Entzug darf nicht an einer fehlenden Anschlussbehandlung scheitern, denn gerade in den Wochen danach ist das Rückfallrisiko besonders hoch. Jede Lücke in der Versorgung trifft einen jungen Menschen, dessen Zukunft auf dem Spiel steht, und oft eine Familie, die längst an ihre Grenzen gekommen ist. Wir müssen die Behandlung deshalb so verlässlich organisieren, dass sie an keiner Zuständigkeitsgrenze abreißt. Kein Jugendlicher darf von einem System ins nächste gereicht werden, bevor er Hilfe bekommt.“
Die Versorgung ist besonders anspruchsvoll, weil viele suchtkranke Jugendliche zugleich an Depressionen, Angststörungen, Traumafolgen oder anderen psychischen Erkrankungen leiden. Hinzu kommen familiäre Belastungen, schulische Schwierigkeiten und eine oft schwankende Therapiemotivation. Diese Jugendlichen brauchen spezialisierte Angebote, die Suchtmedizin, Psychiatrie, Psychotherapie, Pädagogik und Familienarbeit unter einem Dach verbinden. Zuständig sind jedoch Krankenversicherung, Rentenversicherung und Jugendhilfe jeweils für unterschiedliche Teile der Versorgung. Gerade an den Übergängen zwischen ihnen entstehen so Brüche, die den Zugang erschweren und die Weiterbehandlung gefährden.
Das ist für den Patientenbeauftragten der Bundesregierung Stefan Schwartze ein wesentliches Anliegen und weswegen häufig Menschen bei ihm um Unterstützung fragen: „Wer Hilfe braucht, darf nicht an Zuständigkeitsgrenzen scheitern. Gerade junge Patientinnen und Patienten benötigen verlässliche Behandlungswege, klare Ansprechpartner und eine kontinuierliche Begleitung. Eltern dürfen nicht zu Fallmanagern eines unübersichtlichen Systems werden. Entscheidend ist nicht, wer auf dem Papier zuständig ist, sondern ob die notwendige Behandlung tatsächlich und rechtzeitig ankommt.“
Am Runden Tisch kommen die entscheidenden Perspektiven zusammen aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie, seitens der Kostenträger etwa die Deutsche Rentenversicherung und der GKV-Spitzenverband sowie Fachleute aus der Suchthilfe und Behandlungspraxis, vom Bundesverband Suchthilfe bis hin zur Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen. Und auch die Elternverbände nehmen teil, um auch die Elternstimmen und die Erfahrungen betroffener Familien einzubringen sowie das Bündnis Kinder- und Jugendrehabilitation.
Als gemeinsames Ziel formulieren die beiden Beauftragten und nehmen da insbesondere auch wesentliche Forderungen der Eltern von suchtkranken Kindern und Jugendliche auf: aus bekannten Problemen verbindliche Lösungen machen. Deshalb stehen ganz oben auf der Zugang zur Behandlung, eine transparente Erfassung tatsächlich geeigneter Therapieplätze, eine bedarfsgerechte Finanzierung spezialisierter Behandlung, bessere Übergänge vom Entzug in die Rehabilitation und eine verlässliche Begleitung bis zur Nachsorge. Zum Abschluss sollen konkrete Handlungsbedarfe priorisiert werden, die nach einer gewissen Zeit wieder nachgehalten werden sollen. Denn eine erfolgreiche Suchtbehandlung dürfe nicht dort enden, wo die nächste Zuständigkeit beginnt.