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Drug-Checking im Bundestag beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat heute eine bundesweite Regelung zu Drug-Checking-Modellen beschlossen. Der Sucht- und Drogenbeauftragte Blienert: „Mit der Erlaubnis zum Drug-Checking kommen wir in der Drogenpolitik einen wichtigen Schritt weiter: weg von Strafe, hin zu Schutz und Hilfe!“

Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, hatte am Dienstag eine Drug-Checking-Einrichtung in Berlin besucht. „Drug-Checking kann Leben retten und ist für viele Konsumierende ein wichtiger erster Kontakt mit Beratungsstellen: Davon konnte ich mich jetzt beim Berliner Modellprojekt der drei Partner vista gGmbH, Schwuleneberatung gGmbH und Fixpunkt e.V. vor Ort überzeugen“, so Blienert.

Mit Drug-Checking können besonders gesundheitsschädliche Stoffe entdeckt und der Wirkstoffgehalt festgestellt werden; Konsumierende erhalten zudem eine Beratung. Die Regierungskoalition im Bund hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, „Modelle zum Drugchecking“ zu ermöglichen. In Berlin wird Drug Checking bereits seit Juni 2023 angeboten. Mit dem heute im Bundestag beschlossenen Lieferengpassbekämpfungs-Versorgungsverbesserungsgesetz wurde nun eine bundesweite Rechtsgrundlage für die Umsetzung von Drug-Checking-Maßnahmen geschaffen. Die Bundesländer können damit selbst entscheiden, ob sie Modellvorhaben erlauben.

Blienert: „Ich habe viele Gespräche in Fachkreisen und auf politischer Ebene zum Thema geführt. Ich freue mich sehr, dass der Bundestag jetzt eine Lösung für die Länder beschlossen hat.“ Menschen, die zu Drogen greifen, abhängig seien oder auf dem Weg dorthin, bräuchten Hilfe, Beratung und verlässliche Unterstützung. „Drug-Checking ist ein erster Schritt dorthin“, so Blienert weiter. Mit einer Normalisierung des Drogenkonsums habe dies nichts zu tun. Kern der Drug-Checking-Modelle seien Aufklärung und Sensibilisierung für Risiken des Drogenkonsums. Drug-Checking sei zudem eine langjährige Forderung der Suchtberatung.