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16.08.2023

Kabinett ebnet Weg zu Cannabis-Gesetz

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur kontrollierten Abgabe von Cannabis beschlossen. Burkhard Blienert, Sucht- und Drogenbeauftragter, sprach sich in dem Zusammenhang für mehr Präventionsmittel aus.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat am 16. August in der Bundespressekonferenz den Gesetzentwurf zur kontrollierten Abgabe von Cannabis vorgestellt. Zuvor hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Als nächster Schritt steht die 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag an.

Burkhard Blienert, Sucht- und Drogenbeauftragter der Bundesregierung, sagte dazu im Deutschlandfunk, die Verbotspolitik der letzten Jahrzehnte habe nicht die gewünschten Effekte erzielt. Immer mehr Menschen konsumierten und „wir erreichen die Menschen nicht, gerade die, die ein Problem mit dem Konsum bekommen haben“. Mit dem Vorhaben werde der Konsum nicht verharmlost, sondern mehr Gesundheits- und Jugendschutz ermöglicht. Er setze sich dafür ein, dass nun auch mehr Mittel für Prävention bereitgestellt werden.

Dem Kabinettsbeschluss waren Ressortabstimmungen vorangegangen. Der Gesetzentwurf sieht vor, „den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen“ zu legalisieren. Durch die damit verbundenen Vorgaben soll der Jugend- sowie Gesundheitsschutz gestärkt und der Schwarzmarkt langfristig geschwächt werden: In Deutschland hatte der Cannabiskonsum in den zurückliegenden Jahren trotz Verbot zugenommen. Weil Konsumentinnen und Konsumenten ihr Cannabis auf dem Schwarzmarkt kaufen, sind sie einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt: Sie wissen nicht, wie hochdosiert der Wirkstoff ist, mit welchen weiteren Substanzen das Cannabis verunreinigt ist oder ob synthetische Cannabinoide zugesetzt sind. 

Parallel zur Vorstellung des Gesetzesentwurfs startete eine Kampagne des Bundesgesundheitsministeriums zu den Risiken des Cannabiskonsums. Unter www.infos-cannabis.de sind weiterführende Information zusammengefasst.

Der Gesetzentwurf zum sogenannten Cannabisgesetz (kurz: CanG) stellt die erste von zwei Säulen dar. Mit der zweiten Säule sollen regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten ermöglicht werden. Der entsprechende Gesetzentwurf soll zeitnah folgen. Allgemeine Fragen zum Cannabisgesetz und zum Zwei-Säulen-Modell hat das Bundesgesundheitsministerium in einem FAQ zusammengefasst (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz-entwurf.html). Die vollständige Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums kann hier abgerufen werden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundeskabinett-beschliesst-cannabisgesetz-pm-16-08-23.html