Berlin/Köln | 24.06.2021
BZgA-Angebote zur Prävention der Glücksspielsucht
Zum 01. Juli 2021 tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft: Zukünftig können bundesweit Lizenzen für Online-Glücksspiele vergeben werden. In diesem Zusammenhang weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihr Angebot zur Prävention von Glücksspielsucht hin.
Daniela Ludwig, Drogenbeauftragte der Bundesregierung: „Durch den Glücksspielstaatsvertrag erhoffen sich die Länder klare Strukturen und einen besseren Spieler- und Jugendschutz. Das ist auch dringend nötig! Immerhin ist es bisher kinderleicht, im Netz sein ganzes Hab und Gut zu verspielen. Ich erwarte, dass die Länder sich ihrer Verantwortung bei dem Thema bewusst sind. Die zuständige Aufsichtsbehörde darf kein zahnloser Tiger sein, sondern muss rigoros durchgreifen, sollte es irgendwelche Verstöße geben. Die Suchtgefahr bei Onlineglücksspiel ist einfach viel zu hoch, als dass man bei dem Thema ein Auge zudrücken könnte.“
In Deutschland sind laut aktuellen Studiendaten der BZgA rund 430.000 Menschen von einem problematischen Glücksspielverhalten oder einer Glücksspielsucht betroffen. Junge männliche Erwachsene bis 25 Jahre sowie mit Migrationshintergrund oder einem eher niedrigen Einkommen gehören dabei zu den Risikogruppen.
Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Leiter der BZgA: „Online-Glücksspiel ist – im Vergleich zu anderen Glücksspielarten - mit einem erhöhten Suchtrisiko verbunden. Das erhöhte Suchtrisiko ist dadurch bedingt, dass Online-Glücksspiele rund um die Uhr immer und überall gespielt werden können. Die BZgA-Studiendaten zeigen auf, dass nahezu jeder fünfte Spielende von Online-Casinospielen ein problematisches oder abhängiges Spielverhalten zeigt. Deshalb unterstützt die BZgA mit qualitätsgesicherten Angeboten, um dieser Suchtgefahr vorzubeugen.“
Mit dem „Check dein Spiel“-Präventionsprogramm bietet die BZgA vielfältige Informationen auf www.check-dein-spiel.de und ein Beratungsangebot zum Thema Glücksspiel, um Menschen für die damit verbundenen Risiken zu sensibilisieren und der Entstehung einer Glücksspielsucht vorzubeugen.
Durch die Aufnahme in die internationalen Klassifikationssysteme ICD-10 und DSM-5 wurde pathologisches Glücksspiel offiziell als Krankheit anerkannt. Im DSM-5 wird das Krankheitsbild als „Gambling Disorder“ - Glücksspielstörung - den Abhängigkeitserkrankungen zugeordnet. Kennzeichnend ist beispielsweise, dass Betroffene mit Glücksspielen vor Problemen oder anderen negativen Emotionen zu fliehen versuchen. Um ihren „Kick“ zu bekommen, setzen Betroffene immer wieder mehr Geld ein, als ihnen zur Verfügung steht und jagen dann den Verlusten panisch hinterher. Häufig wird erfolglos versucht, das Spielverhalten zu kontrollieren, was meist zu starker Unruhe und Gereiztheit führt. Darüber hinaus versuchen Betroffene oft, die Problematik vor Bezugspersonen zu verheimlichen. Beziehungen oder der Arbeitsplatz werden gefährdet oder gehen im schlimmsten Fall verloren.
Übersicht der BZgA-Angebote zur Prävention der Glücksspielsucht:
www.check-dein-spiel.de:
Qualifizierte Telefonberatung für Betroffene und Angehörige:
Kostenfrei und anonym unter der Telefonnummer 0 800/1 37 27 00 - in Kooperation mit dem DLTB. Servicezeiten: Montag bis Donnerstag: 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag: 10 bis 18 Uhr
Informationsbroschüren:
Bestellung der kostenfreien Informationsbroschüren:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: www.bzga.de/infomaterialien
Fax: 0221/8992257
E-Mail: bestellung@bzga.de
Informationsmaterialien zum Download unter: www.bzga.de/infomaterialien/suchtvorbeugung/gluecksspielsucht/
Die aktuelle BZgA-Repräsentativbefragung „Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland 2019“ steht zum Download unter: https://www.bzga.de/fileadmin/user_upload/PDF/studien/BZgA-Forschungsbericht_Gluecksspielsurvey_2019.pdf