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Berlin | 30.06.2020

Substitutionsversorgung in Deutschland stärken, zukunftsfest machen und Engpässe verhindern

Drogenbeauftragte Daniela Ludwig berät sich mit Ärzteschaft

Die Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, hat heute Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer zu einem Runden Tisch eingeladen, um konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung der Substitutionsbehandlung zu besprechen. Ziel ist es, die Versorgung suchtkranker Männer und Frauen weiter sicherzustellen und flächendeckend anbieten zu können.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig: "Das Thema Substitution steht für mich seit meinem Amtsantritt im Fokus – sie rettet Leben und stabilisiert suchtkranke Menschen. Im Frühjahr haben wir gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit per Eilverordnung viel dafür getan, die Substitutionsbehandlung auch in der Coronakrise zu gewährleisten.  Jetzt gilt es, die Substitutionsbehandlung fit für die Zukunft zu machen. Alle Beteiligten sind dazu aufgerufen, die vielfältigen Möglichkeiten aktiv und flächendeckend zu nutzen, die der Gesetzgeber geschaffen hat. Wir brauchen konkrete Maßnahmen vor Ort, damit suchtkranken Menschen auf dem Weg in ein gesundes Leben besser geholfen wird. Der heutige Austausch war sehr konstruktiv. So machen wir gemeinsam weiter – ganz im Sinne der suchtkranken Männer und Frauen.“  

Die Versorgungslage insbesondere in ländlichen Gegenden ist nach wie vor nicht zufriedenstellend. Hinzu kommt, dass immer mehr Substitutionsärztinnen und -ärzte in den Ruhestand gehen, sich aber gleichzeitig viel zu wenige neue Ärztinnen und Ärzte finden, die eine Substitutionsbehandlung in ihren Praxen anbieten wollen. Dem stehen steigende Patientenzahlen gegenüber.

Durch die Corona-Pandemie hatte sich die Situation für suchtkranke Menschen zeitweise sehr verschärft. Daher wurden per Eilverordnung mehrere Regelungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) im April an die besondere Situation angepasst. So dürfen Substitutionsärzte beispielsweise mehr Patientinnen und Patienten behandeln.

Außerdem dürfen Ärzte nun nach sorgfältiger Abwägung mehr Patientinnen und Patienten Substitutionsmittel für bis zu sieben, in bestimmten Fällen bis zu 30 Tagen verschreiben.