In Deutschland soll die regulierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene ermöglicht werden. Doch wie werden Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleistet und welche Regeln sollen künftig für Verkauf, Anbau, den Straßenverkehr gelten? Diese Fragen wurden im Konsultationsprozess „Cannabis – aber sicher“ mit Expertinnen und Experten in sogenannten Hearings diskutiert.
Das Eckpunktepapier der Bundesregierung zur kontrollierten Abgabe von Cannabis kann hier abgerufen werden:
Die Koalitionspartner haben sich darauf verständigt, eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken an Erwachsene in lizenzierten Geschäften“ zu ermöglichen. Innerhalb eines klar definierten gesetzlichen Rahmens sollen der Verkauf, Erwerb und Besitz von Cannabis zulässig werden. Vorrangiges Ziel und Leitgedanke des Gesetzgebungsverfahrens wird sein, für einen bestmöglichen Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu sorgen sowie den Kinder- und Jugendschutz sicherzustellen.
Mithilfe des Konsultationsprozesses wurde das für die Umsetzung des Vorhabens erforderliche Fachwissen gebündelt und um die Erfahrungen anderer Länder ergänzt. Außerdem ging es darum, einen Raum zu schaffen, in dem auch Einwände und Vorbehalte offen angesprochen und diskutiert werden. Hierzu haben sowohl Expertinnen und Experten als auch Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Interessengruppen die zentralen Fragen rund um die kontrollierte Abgabe beleuchtet. Der fünfteilige Konsultationsprozess wurde vom Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Burkhard Blienert, geleitet und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit durchgeführt. Auch die zahlreichen Bundesministerien, die an der Erstellung des Gesetzentwurfes beteiligt sein werden, waren an den Veranstaltungen des Konsultationsprozesses beteiligt.
Ziel des Konsultationsprozesses ist eine möglichst breite und zugleich strukturierte Einbindung aller relevanten Interessengruppen, die alle gleichermaßen und angemessen zu Wort kommen sollen. Letzteres erfordert eine Beschränkung der Teilnehmenden-Anzahl. Der Kreis der Teilnehmenden wurde durch den Sucht- und Drogenbeauftragten in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und den anderen Bundesministerien festgelegt. Wir sorgen jedoch für Transparenz, in dem wir die Themen, die Teilnehmenden und, soweit möglich, die zentralen Aussagen der Beteiligten auf der Website des Sucht- und Drogenbeauftragten veröffentlichen.
Nein. Die genauen Modalitäten für Produktion und Vertrieb werden noch erarbeitet und im späteren Gesetzgebungsprozess definiert.
I (14.06.2022): Gesundheits- und Verbraucherschutz
II (15.06.2022): Jugendschutz und Prävention
III (28.06.2022): Lieferketten, ökologische und ökonomische Fragestellungen
IV (29.06.2022): Strafbarkeit, Kontrollmaßnahmen und Lizenzierung
V (30.06.2022): International Expert Hearing - Konferenz zu internationalen Erfahrungen
Datum: 14.06.2022, 9-16 Uhr
Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG)
Arbeitsgruppe Sucht der Gesundheitsministerkonferenz (GMK)
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ)
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ)
Bundesärztekammer (BÄK)
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik (akzept e.V.)
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Deutsche Aidshilfe (DAH)
Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD)
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ)
Deutsche Gesellschaft für Prävention und Gesundheitsförderung (DGPG)
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V (DGPPN)
Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e. V. (DG-Sucht)
Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e.V. (DGS)
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS)
Deutscher Hanfverband (DHV)
Deutsches Zentrum für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters (DZSKJ)
IFT-Nord
Institut für Therapieforschung (IFT)
Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK)
Landesstellen für Suchtfragen
Nationaler Aktionsplan Gesundheitskompetenz (Hertie School)
Universitätsmedizin Göttingen (UMG)
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
"Nur wenn die Konsumenten das Angebot annehmen, wird die Verdrängung des Schwarzmarktes gelingen. Eine THC-Obergrenze wäre dafür kontraproduktiv, insbesondere wenn es wirklich nur 15% THC werden sollten wie von manchen gefordert. Auch Apotheken wären als Verkaufsort nicht besonders attraktiv und Apotheker wenig für die Beratungsbedürfnisse gesunder Cannabiskonsumenten geeignet. Der private Eigenanbau muss bei der Legalisierung unbedingt berücksichtigt werden."
"Die regulierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene ist eine weitreichende Änderung in der Drogen- und Suchtpolitik. Sie will politisch sorgfältig vorbereitet werden und es sind viele unterschiedliche Bereiche betroffen - von Prävention und Jugendschutz über Beratung, Therapie und Selbsthilfe. Der Konsultationsprozess ist ein wichtiger Schritt, die Expertise und Erfahrung der Fachleute bereits frühzeitig einzubinden. Wichtig ist, die gesundheitspolitischen Ziele nie aus den Augen zu verlieren."
"Die großen kurzfristigen Vorteile durch eine Legalisierung entstehen für die Gesundheit der Konsumenten durch legales Cannabis anstatt Schwarzmarkt, den Wegfall der Strafverfolgung und Fehlallokation von Mitteln sowie der Enttabuisierung. Diese Legalisierungsdividende erreichen wir nur, wenn der legale Markt den Schwarzmarkt austrocknen kann. Je schwerer der Zugang, desto schlechter wird es. Cannabis wird legal, normal und langweilig. Cannabis ist weder Brokkoli noch waffenfähiges Plutonium."
"Die geplante Legalisierung des Cannabiskonsums bei Erwachsenen stellt auch den Kinder- und Jugendschutz vor besondere Herausforderungen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) fordert u. a. ein vollständiges Werbeverbot und ein Verbot sämtlicher Maßnahmen von verkaufsfördernden Aktivitäten, eine Entkriminalisierung von Jugendlichen und eine Marktregulierung durch Abgabemenge und Preisgestaltung."
Datum: 15.06.2022, 9-16 Uhr
Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG)
Arbeitsgruppe Sucht der Gesundheitsministerkonferenz (GMK)
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ)
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ)
Bundesärztekammer (BÄK)
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik (akzept e.V.)
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Deutsche Aidshilfe (DAH)
Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD)
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ)
Deutsche Gesellschaft für Prävention und Gesundheitsförderung (DGPG)
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V (DGPPN)
Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e. V. (DG-Sucht)
Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e.V. (DGS)
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS)
Deutscher Hanfverband (DHV)
Deutsches Zentrum für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters (DZSKJ)
IFT-Nord
Institut für Therapieforschung (IFT)
Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK)
Landesstellen für Suchtfragen
Nationaler Aktionsplan Gesundheitskompetenz (Hertie School)
Universitätsmedizin Göttingen (UMG)
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
"Nur wenn wir die ganze Bandbreite der Cannabisprodukte zulassen, werden wir den Schwarzmarkt schnell zurückdrängen. Es geht nicht nur um Hanfblüten, sondern auch um Haschisch, Konzentrate, essbare Produkte u. a. Eine THC-Obergrenze wäre kontraproduktiv, insbesondere im oberen Segment des Marktes für zahlungskräftige, qualitätsbewusste Gelegenheitskonsumenten."
"Mit der Veränderung der Cannabisgesetzgebung sollte ein flächendeckender Ausbau der Präventionsstrukturen einhergehen. Es braucht umfassende Präventionsangebote insbesondere im Setting Schule. Besonders gefährdete Gruppen sollten niedrigschwellige Beratung erhalten, wenn Sie dieses wünschen. Regionale Cannabiskompetenzzentren sollten Ratsuchende bei Fragen unterstützen und Prävention sowie Frühinterventionsangebote in den Regionen koordinieren."
"90 Prozent aller Jugendlichen konsumieren nicht regelmäßig Cannabis, das ist toll und zeigt, dass sie besser als viele Erwachsene wissen, wofür sie ihr Taschengeld sinnvoll ausgeben. Sie besitzen Life-Skills, die ihnen zeigen, was gut für sie ist - das unterstützen wir Kinder- und Jugendärzte vom Berufsverband."
"Cannabis wird durch die Legalisierung nicht komplett harmlos. Um den Schwarzmarkt und seine großen Gefahren zu beseitigen, müssen wir möglichst viele Konsumenten in das legale System bringen - nicht nur die „Über 25 - keine Kinder - voll gesund“-Gruppe, sondern auch und gerade die Gruppen mit besonderen Risiken und Problemen. Wir müssen auch die Jugendlichen in die Legalität mitnehmen, weil sie nutzen Cannabis so oder so, besser Cannabis vom legalen Markt abgezweigt als Schwarzmarktdreck."
"Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. fordert in der Diskussion um die Legalisierung des Cannabiskonsums bei Erwachsenen einen effektiven Schutz Jugendlicher. Die kurz- und langfristigen Risiken für die Gesundheit von konsumierenden Jugendlichen müssen im Vordergrund stehen. Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe sind auszuweiten, langfristig sicherzustellen und ausreichend zu finanzieren."
"Von keiner Drogenpolitik ist zu verhindern, dass Drogen ausprobiert und gebraucht werden. Deshalb sollten Erwachsene wie Jugendliche auch lernen, Drogen so zu nutzen, dass sie ihre Gesundheit nicht gefährden und das Risiko für Missbrauch und Abhängigkeit gering bleibt."
Datum: 28.06.2022, 9-16 Uhr
Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG)
Arbeitsgruppe Sucht der Gesundheitsministerkonferenz (GMK)
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ)
Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.
BUND e.V.
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ)
Bundesärztekammer (BÄK)
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik (akzept e.V.)
Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V.
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Deutsche Aidshilfe (DAH)
Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD)
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ)
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
Deutsche Gesellschaft für Prävention und Gesundheitsförderung (DGPG)
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V (DGPPN)
Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e. V. (DG-Sucht)
Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e.V. (DGS)
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS)
Deutscher Hanfverband (DHV)
Deutsches Zentrum für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters (DZSKJ)
IFT-Nord
Institut für Therapieforschung (IFT)
Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK)
Landesstellen für Suchtfragen
Nationaler Aktionsplan Gesundheitskompetenz (Hertie School)
Naturschutzbund Deutschland (NABU)
Schildower Kreis
Universitätsmedizin Göttingen (UMG)
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
WWF Deutschland
Eigenanbau und Anbauvereine gehören zur Legalisierung dazu. Beides kann den zu erwartenden holprigen Start bis zur Eröffnung der Läden erleichtern und die legale Versorgung und die Produktsicherheit in der Aufbauphase gewährleisten. Die Cannabissteuer muss so berechnet werden, dass der Preis für Cannabis aus dem Fachgeschäft nicht wesentlich über dem Schwarzmarktniveau liegt, damit die Konsumenten tatsächlich umsteigen.
Patient:innen müssen durch eine klare Abgrenzung von Medizinalcannabis und Genusscannabis geschützt werden. Dies kann nur durch einen einheitlichen regulatorischen Rahmen, gesicherte Verschreibungs- und Erstattungsfähigkeit sowie langfristige Aufklärung und Forschungsförderung geschehen. Durch die Schaffung eines Genusscannabis-Marktes darf zu keinem Zeitpunkt die Versorgung von Patient:innen mit medizinischen Cannabisprodukten eingeschränkt oder gefährdet werden.
Es ist wichtig, dass Cannabis nicht wesentlich strenger reguliert wird als Alkohol oder Tabak. Das impliziert auch strengere Regeln für die bislang legalen Drogen, zum Beispiel Werbeverbote. Die bisher überwiegende Indoor-Produktion von Cannabis ist ökologisch äußerst bedenklich - hier könnte mit gezielter Förderung von Anbau unter Sonnenlicht gegengesteuert werden. Die Fahrerlaubnisverordnung, in der Drogen Konsumierenden generell das Recht auf Führerschein abgesprochen wird, gehört dringend reformiert.
Um den Genussmittelmarkt im Wettbewerb mit dem Schwarzmarkt erfolgreich zu machen, werden im ersten Schritt drei Dinge benötigt: ausreichende Produktmengen in hoher Qualität, ein konkurrenzfähiger Preis und Verfügbarkeit sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum. In seinen Vorschlägen fokussiert sich der BvCW auf die für die Wirtschaft notwendigen Rahmenbedingungen, um zum Start des Marktes ausreichend qualitativ hochwertige Produkte zur Verfügung zu stellen.
Entscheidend sind eine die Gesundheitskosten internalisierende Steuer auf Cannabis im legalen Markt und eine hinreichend hohe Abschreckung durch Strafen und Bußgelder für illegale Akteure. Cannabis sollte nur in Apotheken erwerbbar und jegliches Marketing hierfür verboten sein. Nur so lassen sich Jugend- und Gesundheitsschutz sicherstellen. Ein Bußgeld von 150 bis 200 € hat erhebliche Auswirkungen auf das Taschengeldbudget von Jugendlichen und hält diese aus den illegalen Märkten fern.
Datum: 29.06.2022, 9-16 Uhr
Andreas Müller (Richter)
Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.
Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
Bundeskartellamt
Bundeskriminalamt
Bundespolizei
Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V.
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA)
dbb beamtenbund und tarifunion
Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD)
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
Deutscher Anwaltsverein
Deutscher Hanfverband
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)
Gemeinsame Arbeitsgruppe für Grenzwertfragen und Qualitätskontrolle (Grenzwertkommission)
Generalzolldirektion
Grüne Hilfe Netzwerk e.V.
Handelsverband Deutschland (HDE)
Innenministerkonferenz
Institut für Therapieforschung (IFT)
Justizministerkonferenz
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
LEAP (Law Enforcement Against Prohibition) Deutschland e.V.
Neue Richtervereinigung
Paritätischer Wohlfahrtsverband
Schildower Kreis
Universität des Saarlandes
Universität Trier
Verbraucherschutzministerkonferenz
Verkehrsministerkonferenz
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW)
Zollkriminalamt
Cannabiskonsumenten sollten sofort entkriminalisiert werden. Weitere hunderttausende Strafverfahren, während über die Details der Legalisierung debattiert wird, sind nicht nachvollziehbar. Das Führerscheinthema ist wichtig und sollte ebenfalls möglichst noch vor dem Legalize-Gesetz erledigt werden.→ THC-Grenzwert anheben und Sanktionen ansonsten denen bei Alkohol angleichen. Mittelfristig bessere Kriterien/Tests für eingeschränkte Fahrtüchtigkeit finden.
Drogenpolitik mit Mitteln des Strafrechts zu praktizieren ist wie Erziehung mit dem Prügelstock - kein Mensch gehört wegen Cannabis in ein Gefängnis.
Der Kinder- und Jugendschutz, nach Auffassung der DGKJP auch der Schutz junger Erwachsener, muss rechtlich sehr wirksam und sanktionsbewehrt verankert werden. Jeder Cannabiskonsum stellt bei einem noch wachsenden Gehirn eine Kindeswohlgefährdung dar.
Wir wollen praktikable und wettbewerbsfähige Lizenzen für den kommenden legalen deutschen Cannabismarkt zu Genusszwecken. Lizenzen sind nötig für: Anbau, Verarbeitung, Distribution und Verkaufspunkte. Lizenzen sollten dabei in der Regel erteilt werden (“Soll-Bestimmung”), wenn alle Kriterien erfüllt werden. Das heißt auf aufwändige Ausschreibungsverfahren sollte verzichtet werden. Die Cannabiswirtschaft ist bereit und würde sich freuen, an selbstverpflichtenden Qualitätssiegeln mitzuwirken.
Im Sinne des Gesundheitsschutzes muss die Qualität und Sicherheit der Genusscannabisprodukte gewährleistet werden. Hierfür braucht es bundeseinheitliche Qualitätsstandards. Zur besseren Verdrängung des Schwarzmarktes müssen die Produkte flächendeckend in interessierten Apotheken, Fachgeschäften und im Versandhandel angeboten werden. Ein vollständiges Werbeverbot lehnt der BPC ab, da der transparente Umgang mit faktenbasierten Informationen zur Aufklärung, Beratung und Entstigmatisierung beiträgt.
Datum: 30.06.2022, 9-16 Uhr
(Es gilt das gesprochene Wort.)
Sehr geehrter Herr Minister Karl Lauterbach,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Bundestagsfraktionen,
dear colleagues from all over the world. Thank you for spending your time with us, in Berlin. It is a plaesure to welcome you here!
Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Suchthilfe, der Ärzteschaft, der Wissenschaft, liebe Kolleginnen und -Kollegen aus den verschiedenen Ministerien,
sehr geehrte Damen und Herren,
herzlich willkommen hier im Allianz-Forum, aber auch an den Bildschirmen.
Ich begrüße Sie alle zu unserer Abschlussveranstaltung im Rahmen des Konsultationsprozesses „Cannabis – aber sicher“.
Gerade den „Weitangereisten“ danke ich für die Bereitschaft, sich nach Berlin auf den Weg gemacht zu haben bzw. sich von überall aus einzuwählen, um teilzunehmen und sich in die Debatten einzubringen. Nicht zuletzt Ihre Teilnahme zeigt uns, welche Dimension, welche Erwartungshaltung von diesem Tag ausgeht – in Deutschland, aber auch in vielen europäischen Partnerländern und auch international.
Wir, die Bundesregierung wollen eine neue Drogen- und Suchtpolitik in Deutschland, wir wollen eine neue gesundheitspolitische Drogen- und Suchtpolitik.
Wir, die Bundesregierung wollen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in lizenzierten Geschäften ermöglichen. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet.
Daher lautet die Überschrift: Cannabis – aber sicher. In vier Hearings haben wir daher zusammen mit 200 Expertinnen und Experten rund 30 Stunden eine Vielzahl von Aspekten erörtert: Gesundheitsschutz, Jugendschutz, Prävention, Abgabeort, Produktion, Handel, ökologische und ökonomische Aspekte, Strafbarkeit und Lizenzierung
Mit dem heutigen Tage schreiben wir nun alle ein Stück neuer Drogengeschichte in Deutschland. Wir können Teil eines Paradigmenwechsels in der Drogen- und Suchtpolitik werden. Alle Teilnehmenden tragen mit ihrer Arbeit, mit ihrem Input dazu bei, dass Erwachsenen ein sicherer Freizeitkonsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen ermöglicht wird. Nicht zum Selbstzweck, sondern weil wir mit der kontrollierten Abgabe den Gesundheitsschutz, den Jugendschutz sowie die Prävention stärken wollen.
Allein dies endlich verkünden zu können, ist für mich persönlich eine große Freude. Wie viele andere von Ihnen habe ich seit Jahren darauf hingearbeitet, dass wir in Deutschland endlich mit der Stigmatisierung und der Kriminalisierung von Cannabiskonsumentinnen und –konsumenten aufhören und mit einer menschlichen, modernen und gesundheitsorientierten Cannabispolitik beginnen. Cannabis – aber sicher! Das ist das Motto.
Dabei ist deutlich geworden: Handeln tut not! Wir brauchen den Paradigmenwechsel aus vielen, vielen Gründen: In Deutschland hat sich in den letzten Jahren immer stärker gezeigt, dass Strafandrohung keine Auswirkung auf den Cannabis-Konsum hat. Im Gegenteil: Trotz drohender Strafverfolgung und Stigmatisierung steigt der Cannabiskonsum! Und: Die Strafandrohung erschwert den Gesundheitsschutz der Konsumierenden!
Unkontrolliert steigende THC-Gehalte und gefährliche Beimischungen wie synthetische Cannabinoide sind eine große gesundheitliche Gefahr. Auch der Drogenbericht der UN zeigt eindeutig den Handlungsbedarf auf. Für die neue Bundesregierung war dies das entscheidende Signal zum Umsteuern in der Drogenpolitik: Nur eine kontrollierte Abgabe von Cannabis, mit klaren Regeln für einen effektiven Jugend- und Gesundheitsschutz ist sinnvoll.
Aber klar ist auch: Wir müssen es ausgewogen, rechtssicher und passend für Deutschland machen. Somit liegt es in unserer Hand, ob wir durch geeignete Regelungen Gesundheits- und Jugendschutz nachhaltig verbessern. Es wird darum gehen, junge Menschen bestmöglich vor Risiken zu schützen, den Schwarzmarkt zurückzudrängen und gleichzeitig Prävention zu stärken und auszubauen. Der angesprochene Paradigmenwechsel zielt ganz klar auf Hilfe und Schutz statt Strafe!
Heute wollen wir den Blick auf die internationale Dimension in diesem Konsultationsprozess werfen.
Vielen Dank noch einmal daher für Ihre Teilnahme heute.
Cannabis – aber sicher!
Lasst uns anfangen!
Dominique Mendiola, Senior Director, Marijuana Enforcement Division, Colorado Department of Revenue, USA
Mariella Dimech, Executive Chairperson, Authority for the Responsible Use of Cannabis, Malta
Daphney Mokgadi Fafudi, Head of Regulatory Compliance, South African Health Products Regulatory Authority (SAHPRA), South Africa
Dr. Angela Me, Chief, Research and Trend Analysis Branch (RAB), United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC)
Bob Lessel, Health Policy Expert, Ministry of Health, Luxemburg
Prof. Dr. André Knottnerus, Chairman of the Independent Advisory Committee, “Closed Coffeeshop Chain Experiment”, Niederlande
Dr. Rosario Queirolo, Associate Professor, Department of Social and Political Sciences, Universidad Católica del Uruguay
(Die Präsentationsfolien liegen nicht vor)
John Clare, Director General, Controlled Substances and Cannabis Branch, Health Canada, Kanada
Mitglied des Vorstands, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) e.V.
Geschäftsführerin, Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ)
Geschäftsführer, Deutscher Hanfverband (DHV)
Executive Chairperson, Authority for the Responsible Use of Cannabis, Malta (virtuelle Zuschaltung)
Senior Director, Marijuana Enforcement Division, Colorado Department of Revenue, USA
Direktor, Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (DICE) (virtuelle Zuschaltung)
Vizepräsident, Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW)
Chairman of the Independent Advisory Committee, “Closed Coffeeshop Chain Experiment”, Niederlande
Health Policy Expert, Ministry of Health, Luxemburg
Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach
Sucht- und Drogenbeauftragter der Bundesregierung, Burkhard Blienert
Dominique Mendiola, Senior Director, Marijuana Enforcement Division, Colorado Department of Revenue, USA
Mariella Dimech, Executive Chairperson, Authority for the Responsible Use of Cannabis, Malta (virtuelle Zuschaltung)
Daphney Mokgadi Fafudi, Head of Regulatory Compliance, South African Health Products Regulatory Authority, Südafrika (virtuelle Zuschaltung)
Dr. Angela Me, Chief, Research and Trend Analysis Branch (RAB), United Nations Office on Drugs and Crime (virtuelle Zuschaltung)
Gabriele Sauermann (DHS), Maja Wegener (BAJ), Georg Wurth (DHV), Dominique Mendiola (v.l.n.r.); virtuell zugeschaltet: Mariella Dimech
Bob Lessel, Health Policy Expert, Ministry of Health, Luxemburg
Prof. Dr. André Knottnerus, Chairman of the Independent Advisory Committee, “Closed Coffeeshop Chain Experiment”, Niederlande
Dr. Rosario Queirolo, Associate Professor, Dept of Social and Political Sciences, Universidad Católica del Uruguay (virtuelle Zuschaltung)
John Clare, Director General, Controlled Substances and Cannabis Branch, Health Canada, Kanada (virtuelle Zuschaltung)
Dirk Heitepriem (BvCW), Prof. Dr. André Knottnerus, Bob Lessel, Prof. Dr. Justus Haucap (DICE, virtuell zugeschaltet)