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Cannabis – aber sicher

In Deutschland soll die regulierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene ermöglicht werden. Doch wie werden Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleistet und welche Regeln sollen künftig für Verkauf, Anbau, den Straßenverkehr gelten? Diese Fragen wurden im Konsultationsprozess „Cannabis – aber sicher“ mit Expertinnen und Experten in sogenannten Hearings diskutiert.

 

Das Eckpunktepapier der Bundesregierung zur kontrollierten Abgabe von Cannabis kann hier abgerufen werden:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/kontrollierte-abgabe-von-cannabis-eckpunktepapier-der-bundesregierung-liegt-vor.html

FAQ – häufig gestellte Fragen

Wird Cannabis in Deutschland legal?

Die Koalitionspartner haben sich darauf verständigt, eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken an Erwachsene in lizenzierten Geschäften“ zu ermöglichen. Innerhalb eines klar definierten gesetzlichen Rahmens sollen der Verkauf, Erwerb und Besitz von Cannabis zulässig werden. Vorrangiges Ziel und Leitgedanke des Gesetzgebungsverfahrens wird sein, für einen bestmöglichen Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu sorgen sowie den Kinder- und Jugendschutz sicherzustellen.

Worum geht es bei dem Konsultationsprozess?

Mithilfe des Konsultationsprozesses wurde das für die Umsetzung des Vorhabens erforderliche Fachwissen gebündelt und um die Erfahrungen anderer Länder ergänzt. Außerdem ging es darum, einen Raum zu schaffen, in dem auch Einwände und Vorbehalte offen angesprochen und diskutiert werden. Hierzu haben sowohl Expertinnen und Experten als auch Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Interessengruppen die zentralen Fragen rund um die kontrollierte Abgabe beleuchtet. Der fünfteilige Konsultationsprozess wurde vom Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Burkhard Blienert, geleitet und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit durchgeführt. Auch die zahlreichen Bundesministerien, die an der Erstellung des Gesetzentwurfes beteiligt sein werden, waren an den Veranstaltungen des Konsultationsprozesses beteiligt.

Ist der Konsultationsprozess öffentlich? 

Ziel des Konsultationsprozesses ist eine möglichst breite und zugleich strukturierte Einbindung aller relevanten Interessengruppen, die alle gleichermaßen und angemessen zu Wort kommen sollen. Letzteres erfordert eine Beschränkung der Teilnehmenden-Anzahl. Der Kreis der Teilnehmenden wurde durch den Sucht- und Drogenbeauftragten in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und den anderen Bundesministerien festgelegt. Wir sorgen jedoch für Transparenz, in dem wir die Themen, die Teilnehmenden und, soweit möglich, die zentralen Aussagen der Beteiligten auf der Website des Sucht- und Drogenbeauftragten veröffentlichen.

Gibt es bereits Lizenzen für den gewerblichen Anbau und Vertrieb von Cannabis?

Nein. Die genauen Modalitäten für Produktion und Vertrieb werden noch erarbeitet und im späteren Gesetzgebungsprozess definiert.

I Gesundheits- und Verbraucherschutz

Datum: 14.06.2022, 9-16 Uhr

II Jugendschutz und Prävention

Datum: 15.06.2022, 9-16 Uhr

III Lieferketten, ökologische und ökonomische Fragestellungen

Datum: 28.06.2022, 9-16 Uhr

IV Strafbarkeit, Kontrollmaßnahmen und Lizenzierung

Datum: 29.06.2022, 9-16 Uhr

V International Expert Hearing - Konferenz zu internationalen Erfahrungen

Datum: 30.06.2022, 9-16 Uhr

Cannabis – aber sicher: International Expert Hearing in Berlin